Freiberufler, die einen PC gewerblich in ihren heimischen vier Wänden nutzen, müssen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
( BVerwG6C15.10;45.10.20.11) dafür KEINE Rundfunkgebühren mehr zahlen. Ein Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW
(
http://www.vz-nrw.de/gez) hilft jetzt,die freiberufliche nutzung anzuzeigen und mögliche Rückerstattungsansprüche prüfen zu lassen.Bisher mußte jeder gewerblich /freiberuflich genutzte PC in der privaten Wohnung zusätzlich zu anderen Rundfunk-Empfangsgeräten bei der Gebühreneinzugszentrale angemeldet werden.Hierfür waren dann GEZ-Gebühren in Höhe von 5,76 Euro monatlich zu zahlen.Drei Verbraucher hatten gegen die entsprechenden Gebührenbescheide geklagt.Sie beriefen sich hierbei auf die Bestimmungen des Runfunkgebührenstaatsvertrages, wonach insbesondere Computer, die Hörfunk- und Fernsehprogramme übers Internet empfangen, von den Rundfunkgebühren ausgenommen sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat dieser Klage nun stattgegeben-
das URTEIL IST RECHTSKRÄFTIG !
Weiterhin gebührenpflichtig bleibt das Radio im freiberuflichen genutzten Pkw.
Quelle: Bergisches Handelsblatt
Hab meinen Arbeits PC mit Hilfe des Musterbriefes abgemeldet und ne nette Rückzahlung bekommen. Unbedingt machen.
Fabian