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Autor Thema: Rundfunkgebühren  (Gelesen 393 mal)
Fabian Rabe
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« am: 22. November 2011, 13:59:37 »

Zitat
Freiberufler, die einen PC gewerblich in ihren heimischen vier Wänden nutzen, müssen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
( BVerwG6C15.10;45.10.20.11) dafür KEINE Rundfunkgebühren mehr zahlen. Ein Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW
(http://www.vz-nrw.de/gez) hilft jetzt,die freiberufliche nutzung anzuzeigen und mögliche Rückerstattungsansprüche prüfen zu lassen.Bisher mußte jeder gewerblich /freiberuflich genutzte PC in der privaten Wohnung zusätzlich zu anderen Rundfunk-Empfangsgeräten bei der Gebühreneinzugszentrale angemeldet werden.Hierfür waren dann GEZ-Gebühren in Höhe von 5,76 Euro monatlich zu zahlen.Drei Verbraucher hatten gegen die entsprechenden Gebührenbescheide geklagt.Sie beriefen sich hierbei auf die Bestimmungen des Runfunkgebührenstaatsvertrages, wonach insbesondere Computer, die Hörfunk- und Fernsehprogramme übers Internet empfangen, von den Rundfunkgebühren ausgenommen sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat dieser Klage nun stattgegeben-
das URTEIL IST RECHTSKRÄFTIG !

Weiterhin gebührenpflichtig bleibt das Radio im freiberuflichen genutzten Pkw.

Quelle: Bergisches Handelsblatt
Hab meinen Arbeits PC mit Hilfe des Musterbriefes abgemeldet und ne nette Rückzahlung bekommen. Unbedingt machen.
Fabian
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